Schwertheim - Erholungsreisen 2026
REISEBEDINGUNGEN Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen & der Schwertheim Touristik GmbH, nachstehend „ST“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Pau- schalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB & der Artikel 250 & 252 des EGBGB & füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Reisevertrages; Verpflichtungen des Kunden; Hinweis zum Nichtbe- stehen von bestimmten Widerrufsrechten 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von ST & der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalange- bots & die ergänzenden Informationen, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ST vor, an das ST für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung,Anzahlung, Rest- zahlung od. die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. c) Die von ST gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiselei- stungen, den Reisepreis & alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl & die Stornopauschalen werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwi- schen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vor- nimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche & geson- derte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS od. per Telefax erfolgt, gilt: a) Solche Buchungen (außer mündliche & telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von ST erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten & unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde ST den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Bu- chung ist der Kunde 10 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch ST zustande. Bei od. unverzüglich nach Vertragsschluss wird ST dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger kör- perlicher Anwesenheit beider Parteien od. außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von ST erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung od. zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von ST im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber & über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde ST den Abschluss des Pau- schalreisevertrages verbindlich an.An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 4 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet kei- nen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. ST ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzuneh- men od. nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von ST beim Kunden zu Stande. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang & Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger & zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalrei- severtrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung od. zum Ausdruck tatsächlich nutzt. ST wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. 1.4. ST weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a & § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Tele- fonanrufe,Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten sowie Rundfunk,Telemedien & Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- & Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gem. § 651h BGB (s. Ziff. 5). Ein Wi- derrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztge- nannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. ST dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern od. annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht & dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen & Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher & hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine An- zahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Rei- sebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist & die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 8 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung &/od. die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zah- lungsfälligkeiten, obwohl ST zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit & in der Lage ist & kein gesetzliches od. vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist ST berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten & den Kunden mit Rücktrittskosten gem. Ziffer 5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1.Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pau- schalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden & von ST nicht wider Treu & Glauben herbeigeführt wurden, sind ST vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind & den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. ST ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. durch E-Mail, SMS od. Sprachnachricht) klar, verständlich & in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung od. der Ab- weichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von ST gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemes- senen Frist entweder die Änderung anzunehmen od. unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutre- ten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von ST gesetzten Frist ausdrücklich ggü. diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Män- geln behaftet sind. Hatte ST für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Preiserhöhung; Preissenkung 4.1. ST behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB & der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff od. andere Energieträger, b) Erhöhung der Steuern & sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- od. Flughafengebühren, od. c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern ST den Reisenden in Textform klar & ver- ständlich über die Preiserhöhung & deren Gründe unterrichtet & hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann ST den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: - Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann ST vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. - Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätz- lichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann ST vom Kunden verlangen. b) Bei Erhöhung der Steuern & sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entspre- chenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für ST verteuert hat 4.4. ST ist verpflichtet, dem Kunden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn & soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben od. Wechselkurse nach Vertragsschluss & vor Reisebeginn geändert haben & dies zu niedrigeren Kosten für ST führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von ST zu erstatten. ST darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ST tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. ST hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von ST gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen od. unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von ST gesetzten Frist ausdrücklich ggü. ST den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als an- genommen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn; Stornokosten 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist ggü. ST unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem ggü. erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück od. tritt er die Reise nicht an, so verliert ST den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ST eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist. ST kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort od. in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise od. die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar & außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft; unterliegen, & sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 5.3. ST hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwi- schen der Rücktrittserklärung & dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen & des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei ST wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: Anwendbare Stornostaffel gem. Reiseausschreibung: Reisebedingungen für Pauschalangebote der Firma Schwertheim Touristik GmbH
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