Schwertheim Touristik 2026

2 ✆ 02923/97000 | www.schwertheim.de Bildnachweis Titelseite: © powell83 - stock.adobe.com, © zicksvift - stock.adobe.com, © David L/peopleimages.com - stock.adobe.com Reisebedingungen für Pauschalangebote der Firma Schwertheim Touristik GmbH Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam ver- einbart, Inhalt des zwischen Ihnen & der Schwertheim Touristik GmbH, nachstehend „ST“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzli- chen Vorschriften der §§ 651a - y BGB & der Artikel 250 & 252 des EGBGB & füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedin- gungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Reisevertrages; Verpflichtungen des Kunden; Hinweis zum Nichtbestehen von bestimmten Widerrufsrechten 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von ST & der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots & ergänzende Informationen, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vor- liegen. b)Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab,so liegt ein neuesAngebot von ST vor,an das ST für die Dauer von 10Tagen gebunden ist.DerVertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung od. die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. c) Die von ST gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis & alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindest- teilnehmerzahl & die Stornopauschalen werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch aus- drückliche & gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS od. per Telefax erfolgt, gilt: a) Solche Buchungen (außer mündliche & telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von ST erfolgen (bei E-Mails durch Über- mittlung des ausgefüllten & unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde ST den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 10 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Bestätigung durch ST zustande.Bei od.unverzüglich nachVertragsschluss wird ST dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entspre- chende Bestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Bestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat,weil derVertragsschluss in gleich- zeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien od. außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von ST erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Lö- schung od. zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Ver- tragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist aus- schließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von ST im Onlinebuchungssystem ge- speichert wird, wird der Kunde darüber & über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde ST den Abschluss des Pauschalreisevertrages ver- bindlich an.An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 4 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. ST ist vielmehr frei in der Entscheidung,dasVertragsangebot des Kunden anzunehmen od. nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Bestätigung von ST beim Kunden zu Stande. i) Erfolgt die Bestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Bestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang & Darstellung dieser Bestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande,ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglich- keit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger & zum Ausdruck der Bestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung od. zum Ausdruck tatsächlich nutzt. ST wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Bestätigung in Textform übermitteln. 1.4.ST weist darauf hin,dass nach den gesetzlichenVorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschal- reiseverträgen nach § 651a & § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobil- funkdienst versendete Nachrichten sowie Rundfunk, Telemedien & Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- & Kündi- gungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gem.§ 651h BGB (s. Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Ge- schäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die münd- lichenVerhandlungen,auf denen derVertragsschluss beruht,sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. ST dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern od. annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht & dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen & Kontaktdaten des Kundengeld- absicherers in klarer, verständlicher & hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushän- digung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein über- geben ist & die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 8 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung &/od. die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl ST zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit & in der Lage ist & kein gesetzliches od. vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist ST berech- tigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten & den Kunden mit Rücktrittskosten gem. Ziffer 5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1.Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistun- gen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden & von ST nicht wider Treu & Glauben herbeigeführt wurden, sind ST vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind & den Ge- samtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. ST ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. durch E-Mail, SMS od. Sprach- nachricht) klar, verständlich & in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung od. der Abweichung von beson- derenVorgaben des Kunden,die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von ST gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemesse- nen Frist entweder die Änderung anzunehmen od. unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von ST gesetzten Frist ausdrücklich ggü. diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte ST für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffen- heit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Preiserhöhung; Preissenkung 4.1. ST behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB & der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Ver- tragsschluss erfolgte a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen auf- grund höherer Kosten für Treibstoff od. andere Energieträger, b) Erhöhung der Steuern & sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- od. Flughafen- gebühren, od. c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern ST den Reisenden in Textform klar & verständlich über die Preis- erhöhung & deren Gründe unterrichtet & hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann ST den Reisepreis nach Maßgabe der nach- folgenden Berechnung erhöhen: - Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann ST vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. - Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskos- ten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungs- mittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann ST vom Kunden verlangen. b) Bei Erhöhung der Steuern & sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reise- preis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise da- durch für ST verteuert hat 4.4. ST ist verpflichtet, dem Kunden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn & soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben od. Wechselkurse nach Vertragsschluss & vor Reisebeginn geändert haben & dies zu niedrigeren Kosten für ST führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von ST zu erstatten. ST darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ST tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. ST hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in wel- cher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. 4.6.Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berech- tigt, innerhalb einer von ST gleichzeitig mit Mitteilung der Preis- erhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen od. unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurück- zutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von ST gesetzten Frist ausdrücklich ggü. ST den Rücktritt vom Pauschalreisever- trag, gilt die Änderung als angenommen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn; Stornokosten 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist ggü. ST unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem ggü. erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück od. tritt er die Reise nicht an, so verliert ST den Anspruch auf den Reisepreis. Statt- dessen kann ST eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist. ST kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort od. in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise od. die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar & außergewöhn- lich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft; unterliegen, & sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 5.3. ST hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklä- rung & dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der er- warteten Ersparnis von Aufwendungen & des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festge- legt.Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktritts- erklärung des Kunden bei ST wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: Anwendbare Stornostaffel gem. Reiseausschreibung: Zugang vor Reisebeginn A B C D E Bis 45.Tag 0 10 10 15 30 44. bis 31.Tag 0 30 20 30 40 30. bis 15.Tag 0 50 35 40 50 14. bis 7.Tag 0 75 50 60 60 6. bis 2.Tag 50 80 70 80 80 1.Tag & bei Nichtanreise 80 80 80 90 90 Wenn nicht anders angeben, gilt die Staffel A (Tagesfahrten), Staffel B (Mehrtagesfahrten), Staffel D (Fahrten mit Musical- od. Konzertkarten), Staffel E (Schiffs-Kreuzfahrten). 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ST nach- zuweisen, dass ST überhaupt kein od. ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Entschädi- gungspauschale. 5.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5.3 gilt als nicht festgelegt & vereinbart, soweit ST nachweist, dass ST wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 5.3. In diesem Fall ist ST verpflich- tet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen & des Erwerbs einer etwaigen, ander- weitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern & zu begründen. 5.6. Ist ST infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reise- preises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt. 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gem. § 651 e BGB von ST durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu ver- langen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte & Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie ST 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 5.8.DerAbschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Un- fall od. Krankheit wird dringend empfohlen. 6. Umbuchungen 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart od. sonstiger Leistungen besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil ST keine, un- zureichende od. falsche vorvertragliche Informationen gem. Art. 250 § 3 EG-BGB ggü. dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vor- genommen, kann ST bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung be- troffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbu- chung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Um- buchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gem. vorstehender Regelung in Ziffer 5 € 25 pro betroffenen Reisenden. Etwaig im Zuge der Umbuchung resultierende höhere Reisekosten sind vom Kunden zusätzlich zu bezahlen. Sofern im Zuge der Umbuchung geringere Reisekosten resultieren sollten,wird dies entsprechend zugunsten des Reisenden berücksichtigt. 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gem. Ziffer 5 zu den Bedingungen & gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 7.1. ST kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl & der späteste Zeitpunkt des Zu- gangs der Rücktrittserklärung von ST beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein. b) ST hat die Mindestteilnehmerzahl & die späteste Rücktrittsfrist in der Bestätigung anzugeben. c) ST ist verpflichtet, dem Kunden ggü. die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von ST später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. 7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend. 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 8.1. ST kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von ST nachhaltig stört od. wenn er sich in solchem Maß ver- tragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Ver- halten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von ST beruht. 8.2. Kündigt ST, so behält ST den Anspruch auf den Reisepreis; ST muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ST aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,einschließlich der von den Leistungsträgern gut- gebrachten Beträge. 9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden 9.1. Reiseunterlagen: Der Kunde hat ST od. seinen Reisever- mittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von ST mitgeteilten Frist erhält. 9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. b) Soweit ST infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängel- anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatz- ansprüche nach § 651n BGB geltend machen. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüg- lich dem Vertreter von ST vor Ort zur Kenntnis zu geben. Der Busfahrer ist ohne ausdrückliche Erklärung von ST nicht Vertreter von ST. Ist ein Vertreter von ST vor Ort nicht vorhanden & vertrag- lich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an ST unter der mitgeteilten Kontaktstelle von ST zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von ST bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Bestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. d) Der Vertreter von ST ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 9.3. Fristsetzung vor Kündigung:Will der Kunde den Pauschalrei- severtrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündi- gen, hat der Kunde ST zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe- leistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von ST verweigert wird od. wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 10. Beschränkung der Haftung 10.1. Die vertragliche Haftung von ST für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers od. der Gesundheit resultieren & nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhin- ausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbe- schränkung unberührt. 10.2. ST haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- & Sach- schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd- leistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung & der Bestätigung ausdrücklich & unter Angabe der Identität & Anschrift des ver- mittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von ST sind & getrennt aus- gewählt wurden. 10.3. ST haftet jedoch, wenn & soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- od. Organisa- tionspflichten von ST ursächlich geworden ist. 11. Geltendmachung von Ansprüchen,Adressat Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde ggü. ST geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Ver- trag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 12. Pass-,Visa- & Gesundheitsvorschriften 12.1. ST wird den Kunden über allgemeine Pass- & Visaerfor- dernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Be- stimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertrags- abschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen & Mit- führen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- & Devi- senvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn ST nicht, un- zureichend od. falsch informiert hat. 12.3. ST haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung & den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ST mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ST eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 13. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insb. dem Corona-Virus) 13.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reise- leistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung & nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben & Auflagen erbracht werden. 13.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen od. -beschränkungen der Leistungserbrin- ger bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten & im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung & den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Buses ist nicht Vertreter von ST zur Entgegen- nahme von Meldungen & Reklamationen. 13.3.Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Reisenden aus § 651i BGB unberührt. 14.Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- & Gerichtsstand 14.1.ST weist im Hinblick auf das Gesetz überVerbraucherstreit- beilegung darauf hin, dass ST nicht an einer freiwilligen Verbrau- cherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern & soweit eine Verbraucher- streitbeilegung zukünftig für ST verpflichtend würde, informiert ST die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form. 14.2. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union od. Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- & Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden & ST die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können ST ausschließlich an deren Sitz verklagen. 14.3. Für Klagen von ST gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen od. privaten Rechts od. Personen sind, die ihren Wohnsitz od. gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, od. deren Wohnsitz od. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ST vereinbart. 15. Foto- & Videoaufnahmen zu Marketingzwecken Während der Reisen können Foto- & Videoaufnahmen entstehen, auf denen Reisende erkennbar sein können. Diese Aufnahmen dürfen von ST für Marketing- & Öffentlichkeitszwecke (z. B.Web- site, Social Media, Printmedien) genutzt werden. Reisende, die nicht aufgenommen od. deren Aufnahmen nicht verwendet wer- den sollen, können dies vor Ort od. im Voraus mitteilen. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e.V. & TourLaw - Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2025 ------------------------------------------------------------------- Reiseveranstalter ist: Firma SCHWERTHEIM TOURISTIK GmbH Geschäftsführer Ralf,Veit & Cora Schwertheim Handelsregister Arnsberg HRB 5574 Lippstädter Straße 30, 59510 Lippetal-Herzfeld Tel. 02923/97000; Mail info@schwertheim.de Stand dieser Fassung: November 2025

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