Schwertheim Touristik 2026
3 ✆ 02923/97000 | www.schwertheim.de © DirkR - stock.adobe.com Liebe Reisefreunde, seit über einem Jahrhundert stehen wir für hochwertige Busreisen, die durch persönliche Betreuung, familiäre Atmosphäre und besten Komfort geprägt sind. Dieser lange Erfahrungsschatz ermöglicht es uns, Tradition und Moderne zu verbinden - mit zeitgemäßen Reiseangeboten, zuverlässigen Abläufen und liebevoll gestalteten Programmen, die Ihren Urlaub zu etwas ganz Besonderem machen. Heute erhalten Sie unseren Reisekatalog 2026 , der Sie zu zahlreichen unvergesslichen Erlebnissen einlädt. Besonders am Herzen liegen uns die traditionellen Saisoneröffnungs- und Abschlussreisen : Die Saisoneröffnungsfahrt ins niederländische Assen bildet den gelungenen Auftakt in ein Reisejahr voller Erlebnisse, neuer Eindrücke und gemeinsamer Momente. Zum krönenden Abschluss laden wir Sie herzlich zur Saisonabschlussfahrt in den Schwarzwald - die Heimat unserer Seniorchefin ein, bei der wir die landschaftliche Schönheit, gemütliche Atmosphäre und kulinarischen Genüsse dieser Region genießen. Ob Sie langjähriger Stammgast oder zum ersten Mal mit uns unterwegs sind - bei uns können Sie sicher sein, dass Qualität, Sicherheit und Ihr Wohlbefinden stets im Mittelpunkt stehen. Mit Leidenschaft, Erfah- rung und Liebe zum Detail gestalten wir Reisen, die nicht nur erholsam, sondern wirklich einzigartig sind. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir neue Ziele entdecken, besondere Begegnungen ermöglichen und Momente schaffen, die lange in Erinnerung bleiben. Lassen Sie sich inspirieren - Ihre nächste unvergessliche Reise beginnt genau hier. Ihr Schwertheim Reiseteam Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Schwertheim Touristik GmbH, Lippstädter Str. 30, 59510 Lippetal-Herzfeld (hier ge- nannt ST) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen ST über die gesetzlich vor- geschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschal-Reisevertrages. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ord- nungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reise- leistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder An- gaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reise- veranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises über- steigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbe- hält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pau- schalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Um- stände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rück- trittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme be- stehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pau- schalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretba- ren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Be- standteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durch- geführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kün- digung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reisever- anstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/ oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in eini- gen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pau- schalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschal- reise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewähr- leistet. ST hat eine Insolvenzabsicherung mit R + V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (R + V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1m de 65189 Wiesbaden E-Mail ruv@ruv.de , Tel. 0800 533- 1122) kontak- tieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von ST verweigert werden. Schwertheim Touristik GmbH, Lippstädter Str. 30, 59510 Lippetal-Herzfeld, Tel. 02923 97000, Mail: info@schwertheim.de, www.schwertheim.de Webseite, auf der die Richtlinien (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de Besuchen Sie uns auf unserer Facebook- & Instagramseite!
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